Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 19.12.2001 - 6 O 110/01 |
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.12.2001 - 6 O 110/01
- OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 11/03
- OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 6/02
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 6/02
Urheberrechtsverletzung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen …
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1. und 2. werden das Teilversäumnis- und Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2001 und das Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 6. Zivilkammer (Az.: 2/6 0 110/01) - abgeändert und teilweise wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des am 19.12.2001 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2/6 0 110/01, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 18.968,93 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 17.02.2000 zu zahlen, jedoch mit der Maßgabe, dass Zinsen gegen den Beklagten zu 3. ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden.
das Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.01.2003, zugestellt am 07.02.2003, Az. 2/6 0 110/01, wird abgeändert.
- OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 11/03
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Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1. und 2. werden das Teilversäumnis- und Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2001 und das Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 6. Zivilkammer (Az.: 2/6 0 110/01) - abgeändert und teilweise wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des am 19.12.2001 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2/6 0 110/01, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 18.968,93 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 17.02.2000 zu zahlen, jedoch mit der Maßgabe, dass Zinsen gegen den Beklagten zu 3. ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden.
das Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.01.2003, zugestellt am 07.02.2003, Az. 2/6 0 110/01, wird abgeändert.