Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.12.2001 - 6 O 110/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,28169
LG Frankfurt/Main, 19.12.2001 - 6 O 110/01 (https://dejure.org/2001,28169)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.12.2001 - 6 O 110/01 (https://dejure.org/2001,28169)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 6 O 110/01 (https://dejure.org/2001,28169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,28169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 6/02

    Urheberrechtsverletzung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen

    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1. und 2. werden das Teilversäumnis- und Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2001 und das Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 6. Zivilkammer (Az.: 2/6 0 110/01) - abgeändert und teilweise wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 19.12.2001 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2/6 0 110/01, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 18.968,93 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 17.02.2000 zu zahlen, jedoch mit der Maßgabe, dass Zinsen gegen den Beklagten zu 3. ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden.

    das Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.01.2003, zugestellt am 07.02.2003, Az. 2/6 0 110/01, wird abgeändert.

  • OLG Frankfurt, 04.05.2004 - 11 U 11/03

    Gestaltung der Homepage - Unerlaubte Übernahme fremder Beiträge auf die eigene

    Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten zu 1. und 2. werden das Teilversäumnis- und Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2001 und das Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 6. Zivilkammer (Az.: 2/6 0 110/01) - abgeändert und teilweise wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 19.12.2001 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2/6 0 110/01, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an ihn 18.968,93 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG seit dem 17.02.2000 zu zahlen, jedoch mit der Maßgabe, dass Zinsen gegen den Beklagten zu 3. ab Rechtshängigkeit geltend gemacht werden.

    das Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22.01.2003, zugestellt am 07.02.2003, Az. 2/6 0 110/01, wird abgeändert.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht